Beschluss vom Landgericht Siegen - 2 O 210/06

Tenor

In dem Rechtsstreit

sind auf Grund des Beschlusses der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 26.06.2009 von dem Beklagten

1.472,00 Euro - eintausendvierhundertzweiundsiebzig Euro –

nebst Zin¬sen in Höhe von fünf Pro¬zent¬punk¬ten über dem Ba¬sis¬zins¬satz nach § 247 BGB seit dem 13.08.2009 an die Klägerin zu er¬stat¬ten.

Der die¬ser Kos¬ten¬fest¬set¬zung zugrun¬de liegen¬de Ti¬tel ist vollstreck¬bar.


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