Urteil vom Landgericht Siegen - 2 O 218/11

Tenor

I.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 36.966,40 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 10.11.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte der mittelbaren Beteiligung an der X Ver-waltungsgesellschaft mbH & Co. KG, (Eintragungsdatum 28.12.1992) und an der X KG, (Eintragungsdatum 15.12.1994).

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung aller Rechte der mittelbaren Beteiligung an der X Ver-waltungsgesellschaft mbH & Co. KG, (Eintragungsdatum 28.12.1992) und an der X KG, (Eintragungsdatum 15.12.1994) in Verzug befindet.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtlich angefal-lene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.955,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.11.2010 zu zahlen.

4. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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