Urteil vom Landgericht Siegen - 2 O 219/11

Tenor

I.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 15.492,16 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 15.12.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte der mittelbaren Beteiligung an der X KG, (Eintragungsdatum 02.11.1994).

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung aller Rechte der mittelbaren Beteiligung an der X KG, (Eintragungsdatum 02.11.1994)in Verzug befindet.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtlich ange-fallene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.236,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2010 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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