Urteil vom Landgericht Siegen - 1 S 116/11

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Oktober 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen - 14 C 1755/10 -  unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Gesamtgläubiger 59,91 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. April 2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 47,01 € erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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