Beschluss vom Landgericht Siegen - 4 T 13/14

Tenor

I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

II. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) werden der Landeskasse auferlegt.

III. Der Verfahrenswert wird auf 8.316,00 € festgesetzt.


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