Urteil vom Landgericht Siegen - 2 O 329/14

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 18.10.2013 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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