Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 55/01

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 19.623,10 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.07.2000 zu zahlen.

Darüber hinaus werden die Beklagten zu 1. und 2. verurteilt, als Gesamtschuldner 1.500,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12.01.2000 sowie 4 % Zinsen aus 19.623,10 DM seit dem 12.01.2000 bis zum 19.07.2000 zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die durch die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Wuppertal entstandenen Mehrkosten trägt der Kläger. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden zu 3 % den Beklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldnern und zu weiteren 97 % allen Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer inländischen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


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