Urteil vom Landgericht Wuppertal - 1 O 72/01

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, und zwar ein jeder für sich, gegenüber der Stadt Remscheid (Bauaufsichtsbehörde) zu Lasten ihres Grundstücks eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Remscheid, Flur xxx, Flurstück xxxxxx, ## und # und zugunsten des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Remscheid, Blatt 7194, Flur xxx, Flurstück yyy und yyyyyy folgende Baulasterklärung abzugeben:

Wir räumen dem jeweiligen Eigentümer an unserem Grundstück, eingetragen im Grundbuch, Amtsgericht Remscheid, Flur xxx, Flurstück xxxxxx, ## und #, zugunsten des Grundstückes, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Remscheid, Blatt 7194, Flur xxx, Flurstück yyy und yyyyyy, das Recht ein, das dienende Grundstück zu begehen und zu befahren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger wegen der Kosten vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,‑‑ € vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 30 32 34 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.