Urteil vom Landgericht Wuppertal - 19 O 403/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.500,11 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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