Urteil vom Landgericht Wuppertal - 8 S 43/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.04.2003 verkündete Ur-teil des Amtsgerichts Wuppertal abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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