Urteil vom Landgericht Wuppertal - 1 O 360/03

Tenor

Die Beklagten, die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft xx in ##, werden verurteilt, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass kein Niederschlagswasser von ihrem Grundstück auf das Grundstück der Kläger, xx in ## bergeleitet wird und auf dieses übertritt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich des Hauptausspruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR, hinsichtlich des Kostenaus-spruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.


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