Urteil vom Landgericht Wuppertal - 4 O 218/04

Tenor

Die Klage der Kläger zu 1) und 2) wird abgewiesen.

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klä-gerin zu 3) 12.178,77 Euro nebst 9 % Zinsen seit dem 01.04.2003 zu zahlen.

Die Kläger zu 1) und 2) tragen die Hälfte ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten. Die Streithelfer tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages.


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