Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 6 T 452/06

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Beteiligten zu 1 wird für die Tätigkeit als Betreuer vom 1. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2005 eine Vergütung – gegen die Staatskasse – in Höhe von 929,96 € (einschließlich der Mehrwertsteuer) festgesetzt.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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