Urteil vom Landgericht Wuppertal - 19 O 223/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 933.968,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin tragen die Klägerin zu 10 %, der Beklagte zu 90 %. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 10 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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