Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 6 T 8/06

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Dem Beteiligten zu 2. wird für die Tätigkeit des Beteiligten zu 1. vom 01. Juli 2005 bis 30. September 2005 eine Vergütung in Höhe von 545,60 EUR (einschließlich der Umsatzsteuer) festgesetzt.

Im übrigen wird der Antrag auf Festsetzung von Vergütung zurückge-wiesen.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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