Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 478/06

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 24.11.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.460,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.