Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 150/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. Februar 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.246,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 18. August 2005 sowie von 1.133,90 EUR vom 18. August 2005 bis 16. September 2005 sowie 144,59 EUR nicht anrechenbarer Anwaltskosten zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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