Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 6 T 203/08

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird teilweise dahin abgeändert, dass die von dem Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten auf 1.154,50 EUR nebst Zinsen, wie tituliert, festgesetzt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.


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