Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 6 T 408/08

Tenor

In teilweiser Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der dem Schuldner zu verbleibende monatliche Pfändungsfreibetrag festgesetzt auf 1.077,00 €.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.


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