Urteil vom Landgericht Wuppertal - 14 O 48/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.225,23 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 38.881,23 € seit dem

18. April 2007 und von 7.344,00 € seit dem 27. Juni 2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/5, der Beklagten zu 4/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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