Urteil vom Landgericht Wuppertal - 16 S 66/08

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 16.05.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Az: 90 C 130/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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