Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 9 S 263/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. August 2009 verkündete Endurteil des Amtsgerichts Remscheid wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers, ihm wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Kläger.


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