Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 6 T 459/10

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:

Auf die Erinnerung des Schuldners wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Solingen vom 1. Juli 2010 – 7 M 3877/10 - teilweise, unter Abschnitt B, dahin abgeändert, dass dem Schuldner bis zur Deckung des Anspruchs der Gläubigerin von dem nach Abschnitt A errechneten Nettoeinkommen monatlich nur verbleiben 760,00 EUR zuzüglich ½ des Mehrbetrages.

Die Gläubigerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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