Urteil vom Landgericht Wuppertal - 16 S 97/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.11.2009 (31 C 528/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 811,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.6.2008 sowie weitere 120,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2008 zu zahlen. Die Beklagte zu 2. wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 120,66 € für den 18.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 75 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 25 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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