Urteil vom Landgericht Wuppertal - 8 S 80/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 09.09.2011 (22 C 122/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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