Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 329/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 20.575,00 zuzüglich Zinsen hierauf in Höhe von 4 % seit dem 06.07.2001 bis zum 25.10.2010 sowie ab diesem Zeitpunkt in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechtspositionen der Klägerin an dem xxx Fonds 140 und Abtretung aller Rechte aus Ziffer 6 des Veräußerungsvertrages mit der ### Vermietungsgesellschaft mbH.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung aller Rechtspositionen der Klägerin an dem xxx Fonds 140 und der Abtretung aller Rechte aus Ziffer 6 des Veräußerungsvertrages mit der ### Vermietungsgesellschaft in Verzug befindet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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