Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 85/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.537,15 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.731,15 € seit dem 20.08.2009 bis zum 01.03.2010 sowie aus 6.537,15 € seit dem 02.03.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 2.194,03 € erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11 % und der Beklagte zu 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.