Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 327/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. November 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 272,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. November 2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 111.54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. November 2009 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


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