Urteil vom Landgericht Wuppertal - 13 O 8/12

Tenor

Der Verfügungsbeklagen wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr neue Personenkraftwagen im Internet zum Kauf oder Leasing als bestimmtes Fahrzeugmodell in elektronischer Form anzubieten, ohne die CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 PKW-EnVKV bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells anzugeben, sofern dies geschieht wie folgt:

(*)

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.


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