Urteil vom Landgericht Wuppertal - 7 O 162/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die ehemalige Klägerin trägt 16% und der Kläger 84% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten .Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die ehemalige Klägerin und der Kläger selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar , dem Kläger gegenüber jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die ehemalige Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.