Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 212/11

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen, 10 C 51/10, vom 17.06.2011 wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurück gewiesen, dass der Tenor zur Klage lautet: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 228,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.5.2009 sowie weitere 359,50 € zu zahlen.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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