Urteil vom Landgericht Wuppertal - 8 S 31/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 15.03.2012 (12 C 340/11) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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