Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 309/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. September 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.097,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. August 2010 sowie weitere 176,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. August 2010 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 13 % der Kläger und zu 87 % die Beklagten als Gesamtschuldner.

 

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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