Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 9 S 142/12

Tenor

 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts  Remscheid, 46 C 50/12, vom 11.05.2012, wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – in Abänderung der amtsgerichtlichen Streitwertfestsetzung vom 20.4.2012 – für das  erstinstanzliche Verfahren wird auf bis 300 € festgesetzt.              

 Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 04.04.2013 wird aufgehoben.


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