Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 245/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 08.10.2012 teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:1. Die Beklagte wird verurteilt,a) der Klägerin uneingeschränkten Zutritt zum Hof des Wohnhauses H-Straße in xxx zu gewähren und ihr zu diesem Zweck einen Schlüssel für die Hoftür auszuhändigen;b) die Treppe zum Hof des Wohnhauses H-Straße in xxx instandzusetzen;c) die Klägerin von vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 402,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.8.2011 gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei N in xxx freizustellen.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.3. Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz werden zu 25 % der Klägerin und im übrigen der Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 90 % der Beklagten und im übrigen der Klägerin auferlegt.4. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.           


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