Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 26 Qs 151/13

Tenor

wird die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 01.07.2013 - Az. 8 Gs 710-713/13 auf ihre Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.


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