Urteil vom Landgericht Wuppertal - 1 O 332/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Wasserversorgung des Hausgrundstücks der Klägerin, Xxxxxxxx durch die über sein Hausgrundstück Xx verlaufende Wasserleitung für einen Zeitraum von 9 Monaten ab Rechtskraft dieses Urteils zu dulden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1/4, die Klägerin zu 3/4.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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