Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 25/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen, 11 C 518/14, vom 10.12.2014 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 17.2.2015 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin 3.658,25 EUR und 186,45 EUR jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatzaus 1.227,75 EUR und 186,45 EUR seit dem 9.7.2014und aus weiteren 2.430,50 EUR seit dem 13.9.2014 (Beklagter zu 1)) bzw. seit dem 23.9.2014 (Beklagte zu 2)) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden den Beklagten auferlegt.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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