Urteil vom Landgericht Wuppertal - 17 O 277/12

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die durch ihre Nebeninterventionen verursachten Kosten tragen die Streithelferinnen der Klägerin jeweils selbst.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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