Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 262/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 05.11.2015 (Az. 10 C 150/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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