Urteil vom Landgericht Wuppertal - 5 O 388/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien abgeschlossene Kreditvertrag mit der Nummer 6046217979 durch den vom Kläger über seine Prozessbevollmächtigten am 19.06.2015 vorab per Fax erklärten Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des  zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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