Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 183/15

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.978,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, 492,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 19.06.2015 an die S AG, E-Straße, A, Schadennummer: -#####/#### zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 49 %, die Beklagten

zu 51 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten wegen der Kosten ist es ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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