Urteil vom Landgericht Wuppertal - 17 O 49/19

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 05.09.2019 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass eine weitere Nutzungsentschädigung in Höhe von 929,69 € abzüglich zu berücksichtigen ist.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen