Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (2. Senat) - L 2 AL 34/22
Tenor
-
1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
- 1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Zitiert von
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Referenzen
- SGG § 136 1x