Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (1. Senat) - L 1 KR 86/24 KH
vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 48 KR 58/22
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
- 1
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).
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Referenzen
- S 48 KR 58/22 1x (nicht zugeordnet)