Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (1. Senat) - L 1 KR 86/24 KH

Verfahrensgang

vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 48 KR 58/22

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).


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