Urteil vom Landessozialgericht Hamburg (1. Senat) - L 1 KR 94/24
vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 60 KR 1140/21
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin vollen Umfangs
sowohl im Klage- als auch im Berufungsverfahren.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).
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Referenzen
- S 60 KR 1140/21 1x (nicht zugeordnet)