Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 J 192/94

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 23. November 1994 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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