Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 U 34/96

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.06.1996 aufgehoben. Die Sache wird an das Sozialgericht zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts vorbehalten.


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