Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 J 5/97

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21. November 1996 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.