Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 Kn 134/95

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24. Oktober 1995 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17. Juni 1993 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07. September 1993 verurteilt, dem Kläger einen Betrag von 4.426,20 DM zu zahlen. Sie trägt die Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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